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Klarheit im Renten-Chaos

by admin on August 2nd, 2011

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch etliche Privatversicherungen, durch die mittlerweile kaum jemand noch durchsteigt. Sofortrente, Beitragsrückvergütung und nachschüssige Rentenzahlung sind alles gängige Begriffe, aber die Bedeutung ist meist trotzdem nicht gleich allen klar. Ein knapper Überblick soll nun Klarheit schaffen.

Versicherungsbeginn und Auszahlungszeitpunkt

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Renten nach dem Beginn der Auszahlung zu unterscheiden sind. Eine Sofortrente ist beispielweise aus zu zahlen, wenn ein Einmalbeitrag gezahlt ist. Ein angesparter Betrag ist einzuzahlen und sofort geben die Versicherungen diesen in Stückelungen heraus. Des Weiteren gibt es eine aufgeschobene Rentenversicherung. Diese zahlt die Versicherung nach einer vereinbarten Zeit aus, der sogenannten Aufschubzeit. In dieser Zeit ist vom Versicherten ein Einmalbeitrag oder ein laufender Beitrag zu zahlen. Eine weitere Möglichkeit, Renten zu unterscheiden ist der Auszahlungszeitpunkt. Es ist zwischen einer vorschüssigen Rentenzahlung und einer nachschüssigen Rentenzahlung zu wählen. Die beiden Varianten unterscheiden sich darin, dass bei der erstgenannten zum Beginn der Rentenzahlungsperiode eine Auszahlung erfolgt, bei der Zweiten zum Ende der Periode.

Optionale Sonderregelungen

In vielen Rentenversicherungen können optionale Extras beinhaltet sein, wie zum Beispiel das Kapitalwahlrecht. Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung kann der Versicherte anstelle der vereinbarten Leibesrente eine einmalige Auszahlung bekommen. Diese ist genauso hoch wie alle Rentenschübe zusammen. Eine abgekürzte Leibrente hingegen endet nach Vereinbarung und läuft nicht lebenslänglich. Aber natürlich endet sie auch mit dem Eintreffen des Todes. Eine Beitragsrückgewehr ist vor allem für die Verwandten des Versicherten notwendig. Denn die Beitragsrückgewehr besagt, dass im Falle des Todes in der Aufschubzeit der gesamte Betrag von der Versicherung zurück zu zahlen ist und bei Todesfall während des Rentenbezugs der restliche Betrag. Allerdings sind die Auszahlungen gering, da von dem eingezahlten Betrag ein Risikoschutz bei der Versicherung bleibt. Mehr Artikel hier über und weitergehende Informationen finden Sie auch im Internet.

Bildquelle: Robert Kneschke – Fotolia.com

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