Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und dient dem Schutz des Einzelnen und der Familie. Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen, die zur Rehabilitation und bei einer Erwerbsminderung ebenso Rente zahlt wie im Alter oder bei Tod.
Finanziert wird sie aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie aus Bundeszuschüssen. Der Versicherungsträger ist die “Deutsche Rentenversicherung”, das Regelwerk ist das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI).
Da das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten Jahren sinken wird, bis auf 64 % Ihres letzten Nettoeinkommens, ist es empfehlenswert diese Versorgungslücke zu schließen. Mit einer Rentenversicherung können Sie auch im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten. Alle privaten zusätzlichen Rentenversorgungs-Maßnahmen, die Sie zu Ihrer gesetzlichen Renteversicherung abschließen, werden als Zusatzrente bezeichnet. Zusatzrenten werden auf verschiedene Weise steuerlich gefördert.
Zusatzrenten als Ergänzung der Rentenversicherung
Es gibt vier Arten der Zusatzrente: die private Rente, die Betriebsrente, die Rürup-Rente und die Riester-Rente.
Sind Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die Riester-Rente für Sie besonders geeignet. Sie ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Für kinderreiche Familien und Beamte ist die Riester-Rente ebenfalls hervorragend geeignet. Sie erhalten bei dieser Variante der privaten Rentenversicherung hohe staatliche Zulagen und können Ihre geleisteten Beiträge bei der Einkommenssteuererklärung, als Sonderausgaben berücksichtigen.
Die Rürup-Rente, die auch Basisrente genannt wird, ist eine Variante der staatlich bezuschussten Rentenversicherung, die es seit dem Jahr 2005 gibt. Ins Leben gerufen wurde Sie von Bert Rürup und beruht auf einem Vertrag der Rentenversicherung. Die Rürup-Rente entspricht in den Leistungskriterien sowie der steuerlichen Behandlung auf der der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist jedoch nicht umlagefinanziert, aber kapitalgedeckt.
Da die gesetzliche Rente in Zukunft nicht ausreichend gewährleistet werden kann, wird die Betriebsrente im verstärkten Maße zum Einsatz kommen. Es wurden neue steuerliche Bedingungen geschaffen, bei dem Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber verlangen können, einen Teil Ihres Gehaltes in eine Betriebsrente umzuwandeln. Dabei gibt es verschieden Wege: Der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung.
Für die gesetzliche Rentenversicherung ist die private Rente die wichtigste Ergänzung. Sie zahlen bei dieser klassischen privaten Rente monatlich über einen langen Zeitraum einen festen Beitrag ein. Ausgezahlt bekommen Sie die private Rente zu dem von Ihnen vereinbarten Zeitpunkt, zum Beispiel mit dem 60. Lebensjahr. Sie ist jedoch eine Art Sparvertrag, bei der Sie keinen echten Versicherungsschutz haben. Je nach dem, welchen Tarif Sie gewählt haben, erhalten Ihre Hinterbliebenen die von Ihnen eingezahlten Beiträge zurück oder nicht.